| Urnen Öffnungszeiten |
Mittwoch – Freitag, 08.00 bis 11.30 Uhr Samstag, 19.00 bis 20.30 Uhr, beim Gemeindehaus Sonntag, 10.00 bis 11.00 Uhr, bei der Kirche |
| Hinweis |
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ar.ch/politische-rechte/wahlen-und-abstimmungen/ und des Bundes unter www.admin.ch |
| Bedingungen / Voraussetzungen |
Bezüglich vorzeitiger Stimmabgabe, brieflicher Stimmabgabe, Stimmberechtigung und Stimmrechtsausübung sowie Stellvertretung, wird auf die Geschäftsordnung der jeweiligen Abstimmung verwiesen. Fehlendes Stimmmaterial kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. |
| Brieflich abstimmen |
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in ein neues Antwortkuvert. Dieses ist mit dem Vermekr "briefliche Stimmabgabe" zu versehen und an die Gemeindekanzlei zu adressieren.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn: - die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
|
| Kontakt |
gemeinde@schoenengrund.ar.ch |
|